Regelungen für die Jahrgangsstufe 12

  • der Unterricht findet ausschließlich in den Prüfungsfächern statt und ist für die Prüfungsteilnehmer verbindlich, ebenso die in diesem Unterricht durchgeführten Leistungserhebungen
  • Nichtprüfungsteilnehmer haben keine Präsenzpflicht für die Teilnahme am Unterricht, auch nicht für die Teilnahme an angebotenen Leistungserhebungen
  • lt. Schulleiterschreiben vom 25.01.2021 kann bei berechtigtem Interesse des Nichtprüfungsteilnehmers die Anwesenheit nicht prinzipiell verwehrt werden
  • bei Nichtteilnahme des Nichtprüfungsteilnehmers an Leistungserhebungen entstehen diesem keine Nachteile
  • weitere Informationen erfolgen zeitnah durch den Oberstufenberater

O. Prischmann

Schulleitung

16.02.2021