Umsetzung der Schulbesuchsordung
(Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Besuch öffentlicher Schulen im Freistaat Sachsen SBO)
Gültig für alle Klassenstufen

Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (SBO § 2).
Die Schule bittet, auch aus Gründen der Fürsorge- und Aufsichtspflicht um entsprechende Mitteilung bis 7:40 Uhr. Die Entschuldigungspflicht kann auch per E-Mail erfolgen. In diesem Fall muss eine schriftliche Entschuldigung der Sorgeberechtigten bzw. ein ärztliches Attest (siehe Merkblatt Entschuldigungen in Klasse 11 und 12 weiter unten) nachgereicht werden.

Bei selbst vereinbarten Arztterminen gehen wir davon aus, dass diese außerhalb der Unterrichtszeit liegen. Sollte dies nicht möglich sein, muss für den betreffenden Zeitraum vorab beim Klassenleiter eine Beurlaubung (SBO § 4) beantragt werden! Eine nachträgliche Entschuldigung bzw. eine bloße Vorabmitteilung widersprechen den Festlegungen der Schulbesuchsordnung und können mit allen Konsequenzen als unentschuldigtes Fehlen eingestuft werden.

Spezielle Hinweise für Klasse 11 und 12

Fall 1: Schüler, die nur einzelne Stunden bis zu einem Tag fehlen:
müssen die entsprechenden Stunden auf ihrem entsprechenden Schein (Entschuldigung / Arztbescheinigung / Krankenschein) RECHTS OBEN angeben und die Fachlehrer zeichnen die jeweils zutreffenden Stunden dort ab. Die Vorlage muss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen, was der Fachlehrer dabei auch gleich kontrollieren soll, weil das später sonst NICHT mehr möglich ist. Die Schüler werfen den abgezeichneten Schein dann in den Briefkasten „Oberstufenberater“ unter dem großen Schaukasten im 1. Stock.

Fall 2: Schüler, die mehrere Tage fehlen:
lassen ihren entsprechenden Schein (Entschuldigung / Arztbescheinigung / Krankenschein) vom Tutor innerhalb von 3 Tagen abzeichnen und werfen den abgezeichneten Schein dann in den Briefkasten „Oberstufenberater“ unter dem großen Schaukasten im 1. Stock.